Bad Münder, 26.01.2016 - Mitbestimmung bei Zeitarbeit und Werkverträgen, aber auch der Diskussionsentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) zu Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Das waren die Themen, über die Sebastian Lazay, Extra-Geschäftsführer und Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), auf Einladung der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) vor Betriebsräten der Gewerkschaft aus ganz Deutschland sprach.

Lazay warnte auf den Arbeitsrechtstagen der IG BCE in Bad Münder vor den anstehenden Einschränkungen für die Zeitarbeit. Eine zu starke Regulierung würde eine Zunahme ungeregelter Werkverträge zu Folge haben und auch die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte in der Branche einschränken. „Man muss schon aufpassen, dass man hier das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet und am Ende vermeintliche Verbesserungen für Zeitarbeitnehmer durchsetzt, in deren Genuss aber kein Beschäftigter mehr kommt“, so Lazay. Im Hinblick auf die Höchstüberlassungsdauer, die das BMAS auf 18 Monate beschränken will, sowie der flächendeckenden Einführung von Equal Pay nach neun Monaten forderte Lazay eine praxisgerechte und rechtssichere Umsetzung, die die Bundesregierung gewährleisten müsse. Dazu zähle auch, die bislang geltenden Branchenzuschlagstarifverträge zu erhalten. In diesem Zusammenhang wies der BAP-Vizepräsident auch darauf hin, dass die Sozialpartner auf jeden Fall bessere Lösungen – auch für eine praxisgerechte Höchstüberlassungsdauer – finden würden als die Politik. Dabei betonte Lazay die sachlich harte, aber in der Sache stets faire und daher gute Auseinandersetzung mit der IG BCE als Tarifpartner.

Im Sinne der Beschäftigten in der Zeitarbeit regte Lazay an, Alternativen zu starren Höchstüberlassungszeiten zu diskutieren. Ein gutes Beispiel dafür stellten die Tarifverträge für die Zeitarbeit der IG Metall dar, die statt eines Verbotes ein Übernahmeangebot für Zeitarbeitnehmer vorsehen. „Viele Beschäftigte fühlen sich in ihrem Zeitarbeitsunternehmen wohl, haben sich dort einen sicheren Status erarbeitet und schätzen diese Beschäftigungsform. Wenn die Betroffenen weiter Zeitarbeitnehmer bleiben und nicht zum Kunden wechseln möchten, dann sollten sie das dürfen“, so Lazay.

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