Gröhler erhielt zunächst Gelegenheit, sich mit den Arbeitsabläufen – von der Kundenverwaltung, über Einsatzplanung bis zur Akquise – in dem Zeitarbeitsunternehmen vertraut zu machen. Lazay schilderte dem Bundestagsabgeordneten, dass Zeitarbeitnehmer in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit allen damit verbundenen Rechten beim Personaldienstleister erhielten. Auch klärte der er anhand der Forderungen einzelner deutscher Parteien darüber auf, welche Vorzüge das in Deutschland angewendete Arbeitgeberprinzip gegenüber dem zum Beispiel in Frankreich geltenden Agenturprinzip hat: „Anders als beispielsweise im französischen System, in dem der Zeitarbeitnehmer arbeitslos ist, sobald sein Einsatz beim Kundenunternehmen beendet ist, sind die Zeitarbeitnehmer in Deutschland auch nach Beendigung des Einsatzes im Kundenbetrieb weiterhin fest bei ihrem Personaldienstleister angestellt und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Urlaub, Krankheit und fehlenden Einsatzmöglichkeiten“, so Lazay.
Der Fokus des Gesprächs lag jedoch auf den anstehenden Gesetzesänderungen in der Zeitarbeit. Lazay informierte Gröhler darüber, welche Auswirkungen diese sowohl auf Zeitarbeitsunternehmen als auch deren Kunden und die Zeitarbeitskräfte haben werden. Insbesondere wären mit der Einführung von Equal Pay nach neun Monaten und der Festlegung der Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate massive bürokratische Belastungen verbunden. „Damit wird die Flexibilität der gesamten deutschen Wirtschaft gedrosselt“, machte Lazay deutlich.
Im Anschluss konnte Gröhler noch einen Einblick in die tägliche Arbeit eines Zeitarbeitnehmers im Kundeneinsatz in einer Kindertagesstätte gewinnen. Der Bundestagsabgeordnete ließ sich sowohl von der Leiterin der Einrichtung als auch von dem Zeitarbeitnehmer über die Details und Rahmenbedingungen des Einsatzes berichten.