Lutz Martens, BAP-Regionalsprecher Mitte, begrüßte die Gäste und nahm eine kurze Bewertung der neuen Regelungen für die Branche vor. Dabei stellte er unter anderem die Frage in den Raum, warum die Erfolge der letzten Jahre in der Zeitarbeit nicht gewürdigt würden. Die Lohnsteigerungen um 50 Prozent in Ost- sowie 35 Prozent in Westdeutschland zwischen 2004 und 2017 sowie der Abschluss der Branchenzuschlagstarifverträge und des Tarifvertrags über Mindeststundenentgelte zeigten Martens zufolge deutlich, dass die Branche gut mit den Gewerkschaften zusammenarbeite. Christoph Meinecke, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des UVN, sprach von „Unsicherheiten“, die mit den Gesetzesänderungen nun auf die Branche zukämen.

Prof. Dr. Gregor Thüsing, der am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn lehrt, ging in seinem Vortrag „Notwendiger Arbeitnehmerschutz oder unnötige Bürokratie? Die Neuregelungen des AÜG und ihre Auswirkungen auf Zeitarbeit und Werkverträge“ insbesondere auf die veränderten Rahmenbedingungen in der Zeitarbeit durch die Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate sowie die Einführung von Equal Pay nach neun Monaten ein. Thüsing hob hervor, dass das Gesetz nicht in allen Einzelheiten praktikable Antworten für Personaldienstleister und deren Kundenunternehmen vorsehe.

In der sich anschließenden Diskussion wurden die Neuerungen kritisch diskutiert zwischen Andreas Henniger, Leiter der Abteilung Tarifrecht/-gestaltung in der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Uwe Lagosky (CDU), MdB und Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Sebastian Lazay, Extra-Geschäftsführer und BAP-Vizepräsident, Kerstin Tack (SPD), MdB und Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales, und Bastian Tau, BAP-Vorstandsmitglied. Lazay bekräftigte, dass Zeitarbeit von der Politik nicht als „Zwischenlösung“ angesehen werden dürfe, da die Branche nicht nur eine Integrationsfunktion der Beschäftigten in den Arbeitsmarkt habe. „Wir sind Partner und Arbeitgeber unserer Beschäftigten. Die Politik greift massiv in unsere Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen ein, was wir nur ablehnen können“, so der BAP-Vizepräsident. Tack unterstrich die Funktion der Branche, die „wichtig und gewollt“ sei. Sie und Lagosky machten jedoch deutlich, dass es vor allem bei Equal Pay noch „Spielräume“ gebe. Henniger zeigte sich zufrieden mit dem Gesetz, das „in die richtige Richtung“ gehe, gab jedoch zu bedenken, dass offene Fragen – vor allem in Hinsicht auf die Praxistauglichkeit von Equal Pay – schnellstens ausgeräumt werden müssten.

„Die gleichzeitige Einführung von Equal Pay und begrenzter Höchstüberlassungsdauer sind überzogene Regelungen und nicht praxisgerecht“, kritisierte Lazay die anstehenden Gesetzesänderungen. Der BAP-Vizepräsident hätte sich gewünscht, dass die Politik zusammen mit den Personaldienstleistern Lösungen gesucht hätte, die dem Schutz der Zeitarbeitnehmer dienen und auch das Geschäftsmodell der Personaldienstleister nicht schädigen.

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Diskussion um neues AÜG per 01.04.2017

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